Pflegereform & Leistungen

Gut zu wissen – die Pflegereform und ihre Implikationen für Sie

Die Tagespflege bezahlt die Pflegekasse aus einem eigenen Budget – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Hier sehen Sie auf einen Blick, was Ihnen zusteht.

Eigenes Budget

Die Tagespflege wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet. Sie erhalten Ihr Pflegegeld bzw. Ihre Sachleistung weiterhin in voller Höhe.

Ab Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten der Tagespflege bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Eigenanteil abfedern

Für Verpflegung und Investitionskosten fällt ein Eigenanteil an. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen.

Leistungen 2026

Was die Pflegekasse monatlich zahlt

Höchstbeträge nach dem Sozialgesetzbuch XI. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert.

Tagespflege§ 41 SGB XIPflegegeld§ 37 SGB XISach­leistung§ 36 SGB XI
Pflegegrad 1–––
Pflegegrad 2721 €347 €796 €
Pflegegrad 31.357 €599 €1.497 €
Pflegegrad 41.685 €800 €1.859 €
Pflegegrad 52.085 €990 €2.299 €

Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Tagespflege-Leistungen, der Entlastungsbetrag von 131 € kann aber für Betreuungsangebote genutzt werden.

Ein Beispiel

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen bis zu 1.357 € im Monat für die Tagespflege zur Verfügung – und Sie erhalten weiterhin das volle Pflegegeld von 599 €. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 €, mit dem sich der Eigenanteil reduzieren lässt.

Weitere Leistungen

Das können Sie zusätzlich nutzen

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Entlastungsbudget

Seit 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2).

Pflegegrad beantragen

Noch kein Pflegegrad oder hat sich der Bedarf verändert? Wir helfen Ihnen beim Antrag auf Einstufung oder Höherstufung.

Wir kümmern uns

Sie genießen den Tag – wir regeln den Rest

Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Gern rechnen wir Ihnen vorab aus, welcher Eigenanteil in Ihrem Fall bleibt.

Persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich.

05062 9647423

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026. Maßgeblich sind die Bescheide Ihrer Pflegekasse.