Eigenes Budget
Die Tagespflege wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet. Sie erhalten Ihr Pflegegeld bzw. Ihre Sachleistung weiterhin in voller Höhe.
Pflegereform & Leistungen
Die Tagespflege bezahlt die Pflegekasse aus einem eigenen Budget – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Hier sehen Sie auf einen Blick, was Ihnen zusteht.
Die Tagespflege wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet. Sie erhalten Ihr Pflegegeld bzw. Ihre Sachleistung weiterhin in voller Höhe.
Mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten der Tagespflege bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
Für Verpflegung und Investitionskosten fällt ein Eigenanteil an. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen.
Leistungen 2026
Höchstbeträge nach dem Sozialgesetzbuch XI. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert.
| Tagespflege§ 41 SGB XI | Pflegegeld§ 37 SGB XI | Sachleistung§ 36 SGB XI | |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – |
| Pflegegrad 2 | 721 € | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € | 990 € | 2.299 € |
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Tagespflege-Leistungen, der Entlastungsbetrag von 131 € kann aber für Betreuungsangebote genutzt werden.
Ein Beispiel
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen bis zu 1.357 € im Monat für die Tagespflege zur Verfügung – und Sie erhalten weiterhin das volle Pflegegeld von 599 €. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 €, mit dem sich der Eigenanteil reduzieren lässt.
Weitere Leistungen
131 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Seit 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2).
Noch kein Pflegegrad oder hat sich der Bedarf verändert? Wir helfen Ihnen beim Antrag auf Einstufung oder Höherstufung.
Wir kümmern uns
Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Gern rechnen wir Ihnen vorab aus, welcher Eigenanteil in Ihrem Fall bleibt.
Persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich.
05062 9647423Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026. Maßgeblich sind die Bescheide Ihrer Pflegekasse.